Liegenschaftskarte und Liegenschaftsbeschreibung

Die Liegenschaftskarte stellt grafisch die Lage und Form der Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) dar; ergänzt um Elemente der Topografie, der Nutzungsarten, des Geländes sowie der Vermessungspunkte usw. Zusätzlich werden zu den Liegenschaften (Flurstück und Gebäude) weitere beschreibende Daten (Sachdaten) geführt, die als Präsentationausgabe Liegenschaftsbeschreibung Folgendes enthalten können:

  • Flurstücks- und Gebäudeangaben: Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer, Gemeinde, Kreis, Gewanne, Straße, Hausnummer, Tatsächliche Nutzung, Fläche, Bestandsverzeichnisnummer des Grundbuchs, Buchungsart, Grundbuch- und Finanzamt,
  • Eigenschaftsangaben: Amtliche Bodenschätzung, Klassifizierungen des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens sowie der Wasser-, Straßen- und Waldflächen, öffentlich-rechtliche Hinweise auf Baulasten, Denkmäler, Naturschutz-, Wasserschutz- und Überschwemmungsgebiete sowie auf Weinlagen und Bodenordnungsverfahren,
  • Eigentumsangaben: Eigentümer und Erbbauberechtigte in inhaltlicher Übereinstimmung mit dem Grundbuchnachweis, Eigentümer von der Buchungspflicht befreiter Grundstücke, Anteilsverhältnisse, Angaben zum Sondereigentum,
  • sonstige technische Angaben: Historiennachweis der Flurstücke.

Sowohl die Informationen der Liegenschaftskarte als auch die beschreibenden Daten werden als Objekte mit Attributen und Relationen gespeichert und liegen somit digital vor. Zu den Attributen zählen beispielsweise Angaben zur Entstehung und zur Qualität.
Ein Grunddatenbestand, der von allen Vermessungsverwaltungen flächendeckend und aktuell vorzuhalten ist, stellt sicher, dass ein Mindestdatenbestand länderübergreifend, zur Verfügung steht. Der Datenbestand umfasst Angaben zum Flurstück, zum Gebäude zur Lage etc.

Durch die automatisierte Führung der Bestandsdaten können Selektionen, Sortierungen und Auswertungen nach unterschiedlichen Suchkriterien durchgeführt werden. Die Daten werden dezentral von den Vermessungs- und Katasterämtern geführt. Die gewünschten Angaben können anderen Stellen in Form von Ausdrucken, als Datensätze über die Normbasierte Austauschschnittstelle (NAS) oder im Dialogverfahren zur Weiterverarbeitung bereitgestellt werden.