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Bezugsbedingungen

für die Lieferung der Produkte der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz

Gegenstand

Diese Bezugsbedingungen gelten für die Lieferung von Produkten der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz sowie für die Einräumung von Verwendungsrechten an diesen Produkten. Sie gelten gleichermaßen bei Bezugsbeziehungen im Online-Vertrieb.

Bezugsbedingungen Dritter werden nicht anerkannt.

Bestellung

Amtliche Karten, CD-ROM/DVD- und digitale Produkte für Rheinland-Pfalz können bezogen werden über

Druckschriften und Luftbilder sind nur beim Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz erhältlich. Die angegebenen Produkte können entweder schriftlich bestellt (Brief, Fax, E-Mail) oder unmittelbar käuflich erworben werden. Daneben sind auch Bestellungen im Online-Verfahren möglich.

Unabhängig davon sind amtliche Karten, CD-ROM und DVD von Rheinland-Pfalz auch über den Buch- und Kartenhandel zu deren Bezugsbedingungen erhältlich.

Informationsmaterial zu einzelnen Produkten finden Sie in unserem Downloadbereich.

Versand

Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Für verloren gegangene oder beschädigte Sendungen wird kein Ersatz geleistet. Versand- und Verpackungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Dabei wird die für den Besteller kostengünstigste Versand- und Verpackungsart gewählt. Die Verpackung wird nicht zurückgenommen.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder, wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird, durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz

Ferdinand-Sauerbruch-Str. 15, 56073 Koblenz

E-Mail: poststelle@lvermgeo.rlp.de, Fax: 0261/492 492

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteil) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.

Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise

Das Widerrufsrecht besteht nach § 312 d Abs. 4 BGB nicht,

  1. bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt worden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
    - Kopien und Plots topographische Karten, historischer Karten und Gebietskarten
    - Luftbildprodukte
    - CD-ROM- bzw. DVD-Produkte, Software und digitale Geobasisdaten sowie
    - amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster und Festpunktnachweis.
  2. bei Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.

Preise und Rabatte

Die genannten Preise sind Endverkaufspreise des Landesamts für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz und der Vermessungs- und Katasterämter. Sie enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit ihre Erhebung für den Verkauf bestimmter Produkte vorgeschrieben ist. Der Umsatzsteuerbetrag wird auf der Rechnung ausgewiesen. Preisänderungen bleiben vorbehalten.

Bei der Abgabe von Karten und CD-ROM sind die angegebenen Preise für Letztabnehmer nach dem Gesetz zur Regelung der Preisbindung bei Verlagserzeugnissen vom 02.09.2002 (BGBl. I. S. 3448), in der geltenden Fassung, verbindlich. Letztabnehmern werden keine Mengenrabatte eingeräumt.

Wiederverkäufer erhalten auf Karten und CD-ROM Rabatte nach besonderen Bestimmungen. Für den Bezug der übrigen Produkte gelten andere Mengenrabatte; Informationen hierüber werden auf Anfrage mitgeteilt.

Zahlungsbedingungen

Unmittelbar beim Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz oder bei den Vermessungs- und Katasterämtern erworbene Produkte können direkt bei den örtlichen Zahlstellen bezahlt werden. Bei Lieferung auf Rechnung hat die Zahlung innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug unter Angabe der Rechnungsnummer und des Rechnungsdatums zugunsten der angegebenen Bankverbindungen zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 v.H. jährlich über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank sowie Mahnkosten erhoben.

Öffentlich-rechtliche Forderungen (Kostenentscheidungen) werden einen Monat nach Bekanntgabe fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die Bestimmungen des Landesgebührengesetzes für Rheinland-Pfalz vom 03.12.1974 (GVBl. S. 578) in der jeweils geltenden Fassung.

Bei fernmündlicher Bestellung generell und in besonderen Fällen wird der Rechnungsbetrag per Nachnahme erhoben. Bestellungen aus dem Ausland erfolgen nur gegen Vorauszahlung.

Gewährleistung

Das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz und die Vermessungs- und Katasterämter führen die Informationen und Produkte mit der zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben erforderlichen Sorgfalt. Sie übernehmen jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Informationen und Produkte. Festgestellte Fehler bitten wir den genannten Stellen unverzüglich mitzuteilen.

Eigentumsvorbehalt

Das Eigentumsrecht an den gelieferten Produkten bleibt bis zur vollständigen Bezahlung bei der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz.

Datenschutz

Die für die Bestellabwicklung notwendigen personenbezogenen Daten werden aus technischen Gründen gespeichert. Die Behandlung der überlassenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) vom 05.07.1994 (GVBl. S. 293 BS 204-1) und des Telemediengesetzes TMG) vom 27.02.2007 (BGBl. I, S. 179), in den jeweils geltenden Fassungen.

Erfüllungsort

Erfüllungsort ist Koblenz.

Verwendungsvorbehalt

Die vom Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz und den Vermessungs- und Katasterämtern des Landes Rheinland-Pfalz herausgegebenen Produkte sind gesetzlich gegen unerlaubte Verwendung geschützt. Rechtsgrundlagen für diesen Schutz sind das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) vom 09.09.1965 (BGBl.I. S. 1273) und das Landesgesetz über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20.12.2000 (GVBl. S. 572, BS 219-1), in den jeweils geltenden Fassungen.

Hiernach dürfen die o.g. Produkte nur von den Vermessungs- und Katasterbehörden vervielfältigt werden. Als Vervielfältigung gelten z.B. Abschrift, Nachdruck, Kopie, Photographie, Druck, Abzeichnung, Mikroverfilmung, Scannen oder Vektorisieren sowie Speichern auf Datenträger. Andere Behörden, Firmen und Privatpersonen sind zu einer Vervielfältigung, aber auch Umwandlung, Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte nur dann befugt, wenn das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz oder ein Vermessungs- und Katasteramt als genehmigende Behörden ein entsprechendes Verwendungsrecht (Vervielfältigungsbefugnis) eingeräumt haben.

Die Vervielfältigungsbefugnis bzw. das Verwendungsrecht ist mit Angabe der Zweckbestimmung und der Auflagenhöhe schriftlich zu beantragen.

Mit Abschluss eines Verwendungsvertrages gilt das Verwendungsrecht als erteilt und die Genehmigungsbehörde übersendet die notwendigen Unterlagen (Verwendungsbedingungen).

Unberührt bleibt im Übrigen die Befugnis des Antragstellers, Vervielfältigungen von rechtmäßig erworbenen Auszügen aus den Produkten für eigene interne, nicht geschäftliche Zwecke anzufertigen, soweit es sich nicht um Umwandlungen handelt (allgemeine Vervielfältigungsbefugnis).

Die allgemeine Vervielfältigungsbefugnis schließt nicht die unmittelbare oder mittelbare Vermarktung der Vervielfältigungen durch den Antragsteller ein. Für diesen Zweck ist ein gesonderter Vertrag zwischen der Genehmigungsbehörde und dem Antragsteller abzuschließen.

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