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Bodenordnung

Raumwirksame Planungen, Bebauungspläne, Straßenplanungen sowie Planfeststellungen anderer Fachbehörden treffen auf eine vorgegebene Struktur des Grund und Bodens (Grundstücksstruktur). Diese Struktur entspricht in den meisten Fällen nicht dem Ziel der jeweiligen Planung.

Zur Verwirklichung eines Bebauungsplanes muss daher die vorhandene Besitzstruktur, die aus Grundstücks- und Eigentumsstruktur besteht, geordnet werden. Auch im unbeplanten Innenbereich kann eine Neuordnung entsprechend dem städtebaulichen Entwicklungskonzept der Gemeinde notwendig werden.

Die Aufgabe der Bodenordnung, für deren Umsetzung es verschiedene Instrumente gibt, besteht darin, in einem ersten Schritt die Grundstücksstruktur den Festsetzungen des Bebauungsplanes und in einem sich daran anschließenden zweiten Schritt die Eigentumsstruktur der Grundstücksstruktur anzupassen.

Die Vermessungs- und Katasterämter unterstützen die Städte und Gemeinden maßgeblich bei der Aufgabe, Bauland bereit zu stellen. Sie wirken bei freiwilligen Umlegungen und Grundstücksaufteilungen und in besonderem Maße bei der Durchführung von Baulandumlegungen und vereinfachten Umlegungen nach dem Baugesetzbuch mit.

Baulandumlegungen und vereinfachte Umlegungen werden überwiegend von gemeindlichen, jedoch weisungsfreien Umlegungsausschüssen durchgeführt. Die Geschäftsstellen der Umlegungsausschüsse sind bei den Vermessungs- und Katasterämtern bzw. Stadtvermessungsämtern angesiedelt.

Den Vorsitz im Umlegungsausschuss führt die Leiterin oder der Leiter des Vermessungs- und Katasteramtes bzw. Stadtvermessungsamtes. Mit der gesetzlich vorgeschriebenen Zusammensetzung des Umlegungsausschusses ist eine ausgewogene Behandlung privater und gemeindlicher Interessen unter fachlicher Kompetenz gewährleistet.

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