Das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz (LVermGeo) ist landesweit tätig. Zu den Aufgaben zählen insbesondere
- die Gewährleistung des vermessungstechnischen Raumbezugs, so dass jede Position innerhalb des Landes nach ihrer Lage, Höhe und Schwere bestimmt werden kann,
- die Erhebung, Aktualisierung und Bereitstellung von landschaftsbeschreibenen Daten, den sogenannten geotopographischen Informationen einschließlich deren kartographischer Bearbeitung und Herausgabe amtlicher topographischer Karten, Sonderkarten und historischer Karten in unterschiedlichsten Maßstäben.
Als obere Vermessungs- und Katasterbehörde nimmt das LVermGeo zugleich die Aufgaben der Aufsichtsbehörde über die Vermessungs- und Katasterämter und die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure in Rheinland-Pfalz wahr.
Neben der zentralen Verantwortlichkeit für die Entwicklung, Einführung und den Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik für den Bereich der gesamten Vermessungs- und Katasterverwaltung zählt auch die Unterstützung der IT-Anwender zu den Aufgaben des LVermGeo.
Seinen Kunden bietet das LVermGeo ein umfangreiches Produkt- und Dienstleistungsspektrum. Ob in digitaler oder analoger Form, die im Rahmen des gesetzlichen Auftrags erzeugten analogen Produkte wie z.B. die topographischen Karten oder die digitalen Geobasisdaten stellt das LVermGeo seinen Nutzern zur Verfügung. Eine für den Vertrieb und Verkauf zuständige Ansprechstelle im LVermGeo sorgt dafür, dass Sie als Kunde sich nicht darum zu kümmern brauchen, auf welchem Weg oder von welcher Stelle Sie die gewünschten Produkte erhalten können.
Grundlage unseres Handelns ist das Landesgesetz über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000. Danach ist es Aufgabe des amtlichen Vermessungswesens, die raum- und bodenbezogenen Daten vielfältigster Art als Geobasisinformationen zu erheben und landesweit nachzuweisen sowie das Grundeigentum, insbesondere durch die Bildung von Flurstücken sowie die Bestimmung und Abmarkung von deren Grenzen, zu sichern. Die Daten des amtlichen Vermessungswesens sind in einem Geobasisinformationssystem zu führen und für Zwecke des Rechtsverkehrs sowie für staatliche, kommunale und private Aufgaben bereitzustellen.
Die Aufgaben nach diesem Gesetz werden von den Vermessungs- und Katasterämtern, dem Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland- Pfalz (LVermGeo) und dem Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur wahrgenommen.

